VON AUKTIONSHAUS REGELE 70195 STUTTGART REGERSTR. 18
Bei unseren öffentlich zugänglichen Versteigerungen besteht für Verbraucher auch bei Vertragsschluss im Wege des reinen Fernabsatzes kein Widerrufsrecht; § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Es gelten außerdem nicht die ergänzenden Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Dies betrifft insbesondere die Mängelgewährleistung und den Versendungskauf sowie weitere Sonderregelungen (vgl. §§ 474 ff. BGB).
Mit der Teilnahme an der Auktion persönlich schriftlich, telefonisch, per Email oder Online werden folgende Bedingungen anerkannt:
- Die Versteigerung erfolgt als Vermittlung im Namen und auf Rechnung des Einlieferers (Auftraggeber). Die Versteigerung ist öffentlich (außer reine Online- Auktionen) und freiwillig.
- Ein Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht bei öffentlichen Versteigerungen auch bei Vertragsschluss im Wege des reinen Fernabsatzes nicht; § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Dies gilt nicht für reine Online-Auktionen.
- Alle Gegenstände sind gebraucht oder antik. Bieter können die Artikel vor der Auktion besichtigen und prüfen. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben im Rechtssinne dar. Der Verkauft erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Ausgenommen sind mangelbedingte Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird) und Schäden aufgrund Verzuges.
- Die Haftung des Versteigerers als Vermittler ist ausgeschlossen, es sei denn, ihm, seinen Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird) und Schäden aufgrund Verzuges.
- Der Zuschlag wird nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden erteilt. Wenn ein höheres abgegebenes Gebot irrtümlich übersehen wird kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausrufen. Bei gleichlautenden Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme des ersteigerten Artikels innerhalb von zehn Tagen. Zum Zuschlagsbetrag ist zusätzlich ein Aufgeld von 23% (inkl. 19% MwSt.) zu zahlen. lot-tissimo-Live-Bieter haben eine zusätzliche Gebühr von 3,57 % (inkl. MwSt.) zu bezahlen.
- Schriftliche Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn im Auktionshaus vorliegen. Auf Gebote erteilte Zuschläge sind bindend, gleich auf welchem Wege das Gebot abgegeben wurde. Der Versteigerer kann Bieter aus vernünftigem Grund von der Teilnahme an der Versteigerung ausschließen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht in keinem Fall. Das Gebot bezieht sich auf die angegebene Katalognummer, der Text ist nicht entscheidend.
- Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zusammen zu legen, zu trennen oder zurück zu ziehen. Der Versteigerer kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen, wenn der Limitpreis nicht erreicht wird. Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf veräußert werden. Gebote mit Vorbehaltszuschlag sind für die Bieter drei Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend.
- Der Ersteigerer hat die Gegenstände innerhalb von 15 Tagen nach der Auktion unaufgefordert abholen. Bei verspäteter Abholung werden pro Tag und Artikel 1.00 € als Lagergebühren berechnet. Eine vom Erwerber gewünschte Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.
- Diese Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den Freihandverkauf.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Stuttgart.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.